Ein offener Brief an das Kultusministerium zur neuen Regelung für externe Abiturientinnen und Abiturienten in Bayern
Ich unterrichte seit 2018 Jugendliche, die sich auf das externe Abitur vorbereiten. Seit acht Jahren also, sowohl angestellt als auch selbständig an diversen Einrichtungen.
Wer das Abitur als externe Bewerberin oder externer Bewerber ablegt, muss sich eigenständig (ggf. mit Hilfe eines privaten Lerninstituts) auf die anspruchsvolle staatliche Prüfung vorbereiten. Es entfallen die über zwei Jahre gesammelten Noten einer regulären gymnasialen Oberstufe; am Ende zählt nur die Prüfungsleistung. Diese wird ausschließlich von regulären Prüfschulen bewertet, also von Lehrkräften an „normalen“, öffentlichen Gymnasien. Zudem besteht das externe Abitur aus 8 Prüfungen (je 4 schriftlich und mündlich), während das reguläre Abitur „nur“ 5 Prüfungsfächer beinhaltet. Die Externen sind also keine Jugendlichen, die „den einfachen Weg“ suchen. Im Gegenteil. Ich erlebe dabei junge Menschen, die diesen Weg aus sehr unterschiedlichen Gründen gewählt haben.
Eine Schülerin oder ein Schüler verbringt beispielsweise einen längeren Zeitraum im Ausland und verbindet die Vorbereitung auf das Abitur mit Freiwilligenarbeit. Ein anderer junger Mensch ist auf dem autistischen Spektrum und kann fachlich hervorragende Leistungen erbringen, erlebt aber den täglichen sozialen und sensorischen Schulalltag als erhebliche Belastung. Andere sind schlicht introvertiert. Sie lernen konzentriert, selbstständig und gern – nur eben nicht unbedingt in einem System, das täglich viele Stunden Anwesenheit in großen Gruppen, permanente soziale Interaktion und eine bestimmte Form der Leistungspräsentation voraussetzt. Auch bei Prüfungsangst kann es ein unschätzbarer Vorteil sein, das Ablegen von Leistungsnachweisen vor der endgültigen Abschlussprüfung zunächst üben zu können, ohne dass sie die Abiturnote bereits beeinflussen.
Bislang bot das externe Abitur für solche Jugendlichen eine echte Alternative. Seit dem 1. August 2026, also etwas über einer Woche, ist dieser Weg in Bayern für viele von ihnen versperrt.
Nach der unangekündigten Änderung der gymnasialen Schulordnung, die mit sofortiger Wirkung ohne Übergangsfrist in Kraft getreten ist, müssen externe Bewerberinnen und Bewerber am 30. September des Schuljahres, in dem sie ihr Abitur ablegen möchten, 20 Jahre alt sein. Schülerinnen und Schüler, die Regel- oder Ersatzschulen besuchen, können dagegen weiterhin in dem Alter Abitur machen, in dem dies üblicherweise geschieht. (Gesetz Bayern)
Die Frage ist: Warum?
Auf welcher pädagogischen oder empirischen Grundlage hat Bayern diese Grenze gewählt? Welche Problemlage soll damit behoben werden? Wurden betroffene Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte oder Einrichtungen angehört? Und welche Folgen für junge Menschen mit ungewöhnlichen Bildungsbiografien wurden vor der Änderung untersucht?
Nicht jeder junge Mensch passt in dieselbe Schule
Hinter der neuen Regelung liegt eine bestimmte Vorstellung davon, wie ein „normaler“ Weg zum Abitur aussehen sollte: Gymnasium, Oberstufe, Abitur. Für viele Jugendliche funktioniert dieser Weg und das ist gut so. Aber Bildungspolitik sollte nicht davon ausgehen, dass ein Bildungsweg deshalb für alle jungen Menschen der richtige sein muss.
Gerade die Diskussion über Inklusion, Individualisierung und unterschiedliche Lernvoraussetzungen müsste eigentlich längst gelehrt haben, dass Menschen nicht alle unter denselben Bedingungen ihre besten Leistungen erbringen.
Unsere Gesellschaft bevorzugt häufig extrovertierte Eigenschaften: schnelles Sprechen, permanentes Vernetzen, Gruppenarbeit, sichtbare Präsenz. Introvertierte Menschen verfügen dagegen oft über andere Stärken – tiefe Konzentration, sorgfältige Reflexion, Ausdauer, selbstständiges Arbeiten und intensives Nachdenken. Beide Charakterzüge sind gleichermaßen wertvoll. Ein junger Mensch kann intelligent, sozial kompetent und hoch leistungsfähig sein und trotzdem feststellen: Der tägliche Schulbetrieb, der an Regel- und auch Ersatzschulen herrscht, ist nicht die Umgebung, in der ich am besten lernen kann.
Warum sollte dieser Mensch deshalb zwei bis drei, eventuell sogar vier Jahre länger auf das Abitur warten müssen?
Noch deutlicher wird das Problem bei anderen Fällen. Ein autistischer Jugendlicher kann in einem ruhigen, individuell strukturierten Lernumfeld komplexeste Inhalte bewältigen und gleichzeitig durch Lärm, ständige Raumwechsel, soziale Unvorhersehbarkeit und einen langen Schultag/-weg massiv belastet sein.
Andere Jugendliche haben Erfahrungen mit Mobbing gemacht. Manche leben zeitweise im Ausland. Andere verbinden Lernen mit Freiwilligenarbeit, Leistungssport, künstlerischen Projekten oder familiären Lebensmodellen, die nicht in einen klassischen Stundenplan passen. Wieder andere haben psychische oder körperliche Belastungen, durch die regelmäßiger Präsenzunterricht schwer möglich ist.
Das bedeutet nicht, dass für all diese Jugendlichen das externe Abitur automatisch der richtige Weg wäre. Aber es bedeutet, dass es diesen Weg geben sollte. Bildungsgerechtigkeit besteht nicht darin, allen Menschen denselben Bildungsweg vorzuschreiben. Sie besteht darin, unterschiedliche Wege zu ermöglichen, solange am Ende dieselben Anforderungen erfüllt werden.
Ich weiß, dass alternative Vorbereitung hervorragend funktionieren kann
Ich kenne aus meiner beruflichen Tätigkeit teilweise unglaublich tolle Einrichtungen mit großer Reichweite, die junge Menschen seit vielen Jahren erfolgreich auf externe Abiturprüfungen vorbereiten. Dort wird nicht einfach ein reguläres Gymnasium ins Internet verlegt. Es entsteht eine andere Form des Lernens. Kleine Lerngruppen und bei Bedarf auch Einzelunterricht ermöglichen intensive fachliche Arbeit. Jugendliche erhalten persönliche Begleitung, feste Ansprechpartner und Unterstützung bei der Organisation ihres Lernens. Gleichzeitig können sie ihren Tagesablauf stärker an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Sie können von zu Hause lernen, können zeitweise im Ausland leben, können Pausen einlegen, wenn sie sie brauchen – nicht nur dann, wenn die Pausenglocke klingelt. Und sie können insbesondere dann konzentriert arbeiten, wenn sie am leistungsfähigsten sind – vielleicht nicht ausgerechnet jeden Montag bis Freitag zwischen 8 und 15 Uhr in einem überfüllten Klassenzimmer (erst recht bei wochenlangen 30 Grad ohne Klimaanlage).
Solche Einrichtungen verfügen teilweise über jahrelange Erfahrung. Sie haben zahlreiche Jugendliche durch anspruchsvolle externe Abiturprüfungen begleitet und können auf viele bestandene Abschlüsse zurückblicken. Ich durfte ein Teil davon sein. Das ist keine Bildungswelt außerhalb staatlicher Standards. Im Gegenteil: Am Ende steht eine staatliche Prüfung, die, wie gesagt, von regulären Lehrkräften absolut unabhängig bewertet wird (im Zweifelsfall manchmal sogar eher strenger). Weder mit der Korrektur der schriftlichen Prüfungen noch mit der Erstellung oder Durchführung der mündlichen Prüfungen habe ich als vorbereitende Tutorin irgendetwas zu tun. Ich könnte keinerlei Vorteile oder gute Noten verschenken, selbst wenn ich es wollte. Wer die Anforderungen der Allgemeinen Hochschulreife nicht erfüllt, erhält sie nicht.
Die vielleicht problematischste Frage ist aber eine andere: Was ist mit denen, die längst begonnen haben?
Über die Altersgrenze kann man politisch diskutieren. Was allerdings besonders schwer nachvollziehbar ist, ist die Art ihrer Einführung. Die Änderung greift mit sofortiger Wirkung ab dem 1. August 2026 und wurde erst zwei Tage davor überhaupt veröffentlicht. Für Jugendliche, die sich bereits seit Monaten oder sogar Jahren auf eine externe Abiturprüfung vorbereiten, ist das keine abstrakte Gesetzesänderung. Es betrifft einen bereits begonnenen Lebensweg. Ein Jugendlicher kann Unterricht besucht, Prüfungsfächer gewählt, Lernpläne erstellt und sich über einen langen Zeitraum auf ein bestimmtes Abiturjahr vorbereitet haben, und nun wird ihm der Boden unter den Füßen weggerissen. Ich habe diesen Unterricht in Deutsch und Ethik geleitet, ich habe mit ihnen zusammen in meinen Workshops ihre individuellen Lernpläne erstellt.
Was sollen diese jungen Menschen nun machen? Sollen sie ein oder zwei Jahre lang Stoff „warmhalten“? Noch einmal dieselben Inhalte lernen? Einen anderen Bildungsweg beginnen, den sie gar nicht möchten? Was passiert mit Jugendlichen, die gezielt auf einen Studienbeginn hingearbeitet haben?
Und nicht nur die Jugendlichen sind betroffen. Eltern können bereits erhebliche Summen in Unterricht investiert haben. Private Bildungseinrichtungen haben Lehrkräfte eingeplant, Kurse organisiert und Verträge abgeschlossen. Und dann verändern sich die Zulassungsvoraussetzungen während dieses Weges – nicht für die nächste Generation von Schülerinnen und Schülern, nicht nach einer mehrjährigen Übergangsfrist, sondern unmittelbar.
Genau für solche Situationen gibt es den Vertrauensschutz
Im Prüfungsrecht bewahrt der Vertrauensschutz davor, dass wesentliche und überraschende Änderungen bereits getroffene Prüfungsdispositionen entwerten, wenn den Betroffenen eine kurzfristige Umstellung nicht zugemutet werden kann.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stand im November 2025 vor einer ähnlichen Situation. Dort ging es ebenfalls um eine Änderung der Bedingungen für das sogenannte Nichtschülerabitur. Das Gericht sah erhebliche rechtliche Probleme darin, neue Bedingungen ohne angemessene Übergangsregelung auf Personen anzuwenden, die ihre Vorbereitung bereits weitgehend abgeschlossen hatten und bezog sich ausdrücklich auch auf Teilnehmende, die bereits seit längerer Zeit kostenpflichtige Vorbereitungskurse besucht hatten (Link).
Die bayerische Situation ist rechtlich nicht eins zu eins identisch. Ob die neue Regelung einer Überprüfung standhält, können nur Gerichte beurteilen. Die betroffenen Familien haben die Möglichkeit, auf Grundlage des Vertrauensschutzes zu klagen, und ich werde die weitere Entwicklung natürlich verfolgen.
Ich weiß, was gute Schulen leisten können – fachlich, sozial und menschlich. Aber ich denke absolut nicht, dass wir gute Bildung daran erkennen können, ob sie immer im selben Gebäude, im selben Stundenrhythmus und im selben Alter stattfindet. Die Änderung der GSO führt zu massiver Ungleichbehandlung: Zwei gleichaltrige Jugendliche können fachlich dieselben Voraussetzungen erfüllen. Der eine darf die Allgemeine Hochschulreife erwerben, der andere nicht – nicht aufgrund seiner Leistung, sondern aufgrund der Form, in der er sich auf die Prüfung vorbereitet hat.
Manche Jugendliche blühen in einer großen Oberstufe auf, andere in kleinen Lerngruppen. Manche brauchen den täglichen Austausch, andere brauchen mehr Ruhe. Manche brauchen klare äußere Strukturen, andere entwickeln erstaunliche Selbstständigkeit, sobald wir ihnen mehr Verantwortung für das eigene Lernen geben.
Keiner dieser Menschen ist deshalb mehr oder weniger für ein Studium geeignet – theoretisch die Eigenständigeren sogar eher mehr! Entscheidend sollte sein, was ein junger Mensch gelernt hat und was er leisten kann. Nicht, ob seine Persönlichkeit und sein Bildungsweg einer überholten Vorstellung von Normalität entspricht.
Deshalb sollte das Bayerische Kultusministerium unbedingt ERSTENS mindestens eine Übergangsregelung ermöglichen für alle Jugendlichen, die ihre Vorbereitung auf das externe Abitur bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung begonnen haben. Darüber hinaus sollte ZWEITENS die Altersgrenze selbst noch einmal überprüft und öffentlich begründet werden (in anderen Bundesländern liegt sie z.B. bei 19, damit man das öffentliche System nicht extern überholen kann). Wenn junge Menschen dieselben staatlichen Prüfungen unter denselben fachlichen Anforderungen bestehen müssen, sollte sehr gut begründet werden können, warum ihr Geburtsdatum darüber entscheidet, ob sie überhaupt antreten dürfen.














































